ERBRECHT
Sowohl vor als auch im Erbfall: Ich bin für Sie da
Auch wenn es nicht leichtfällt: Der Frage, was nach dem eigenen Tod mit Ihrem Vermögen geschieht, sollten Sie sich frühzeitig stellen. Das Erbrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die die finanziellen Auswirkungen des Todes einer Person auf deren Vermögen regeln. Hierbei stehe ich Ihnen bei allen Rechtsfragen zur Seite. Grundlegend wird im Erbrecht zwischen den Zeiträumen vor sowie nach dem Erbfall unterschieden.
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Vor dem Erbfall
Meine Leistungen für Sie vor dem Erbfall sind die Beratung, Gestaltung und Prüfung von Testamenten, Erbverträgen sowie die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen.
- Ehegattentestament: Testament von verheirateten Eheleuten mit und ohne Kinder
- Geschiedenentestament: Testament eines geschiedenen Ehegatten
- Testament bei einer Patchworkfamilie: Testament von geschiedenen Ehegatten oder getrenntlebenden Lebenspartnern mit gemeinsamen Kindern aus vorangegangenen Ehen / Beziehungen sowie Kindern aus aktueller Ehe / Beziehung
- Bedürftigentestament: Testament von Eltern mit einem sozialhilfebeziehenden oder insolventen Kind
- Vermögensnachfolge: Lebzeitige Übertragung von Vermögen sowie Verbindlichkeiten
- Erbfall mit Auslandsbezug: ausländische Staatsangehörigkeit oder Vermögen im Ausland
02
Nach dem Erbfall
Meine Leistungen für Sie nach dem Erbfall bestehen aus der Durchsetzung, Prüfung und Vertretung von Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen sowie die Nachlassverwaltung und -verbindlichkeiten.
- Allein - oder Miterbe in einer Erbengemeinschaft
- Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
- Vermächtnisansprüche
- Wirksamkeit eines Testamentes / Erbvertrages
- Vertretung in gerichtlichen Erbscheinsverfahren
- Übernahme von Testamentsvollstreckungen
- Erstellung von Nachlassverzeichnissen für die Erben
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Teilungsversteigerungen von Immobilien im Nachlass zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften