Schenkung zu Lebzeiten: Erbschaft und Pflichtteil clever gestalten
Viele Menschen möchten ihren Kindern oder Enkeln etwas weitergeben, solange sie die Freude darüber noch selbst miterleben. Andere sorgen sich, ob das Familienvermögen später gerecht verteilt wird. Beides sind gute Gründe, sich frühzeitig mit einer Schenkung zu Lebzeiten zu befassen.
Eine Übertragung zu Lebzeiten kann steuerliche Vorteile eröffnen, klare Verhältnisse schaffen und Streit vorbeugen. Eine Garantie dafür gibt es allerdings nicht. Entscheidend sind die Details: der Wert, der Zeitpunkt, der Empfänger und die vertragliche Gestaltung.
In diesem Beitrag erfahren Sie von einer erfahrenen Fachanwältin für Erbrecht, worauf es bei der vorweggenommenen Erbfolge ankommt, welche Freibeträge das Gesetz vorsieht und welche Rolle der Pflichtteilsergänzungsanspruch spielt.
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